Pornografie-Verbot beim Reisen: Das ist wirklich strafbar

unsplash-notavandal-735556-„MarcoPolo.de“: Viele Länder verbieten Touristen die Einfuhr von pornografischem Material. Was genau darunter fällt, ist aber oft unklar. Droht schon mit „Playboy“-Heft, Bikini-Fotos oder einem erotischen Film auf dem Laptop Ärger? Es kommt ganz auf das Urlaubsland an.


Schlagzeilen wie „500 Dollar Strafe für einen geschmuggelten Apfel“ zeigen: Wer bei der Einreise verbotene Gegenstände mit sich führt, dem drohen schmerzhafte Sanktionen. Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe. Kluge Reisende studieren deshalb vorab eingehend die Einreisebestimmungen ihres Urlaubslandes. Viele Verbote erklären sich von selbst. Häufig ist aber neben Drogen oder Waffen auch die Einfuhr pornografischen Materials verboten. Oft ist jedoch für Reisende nicht klar zu erkennen, was genau damit gemeint ist.

Vorsicht bei Pornografie im Urlaub

Leider halten sich viele Grenzschutz- oder Zollbehörden beim Thema „Pornografie-Verbot“ mit Erklärungen zurück und untersagen einfach lapidar die Einfuhr von „obszönem“ Material. Transparenz herrscht hingegen bei Australien. Fluggäste werden auf dem Einreiseformular gefragt, ob sie pornografisches Material im Gepäck haben. Das Innenministerium erläutert im Internet ausführlich, was es damit auf sich hat. Auf die Frage „Muss ich meine Urlaubsfotos oder Ausgaben vom ‚Playboy‘ deklarieren?“, heißt es eindeutig: „Nein“.

Mit dem Oberbegriff „Pornografie“ sind vielmehr nur jene speziellen Inhalte gemeint, die vom Gesetzgeber als „anstößig“ eingestuft werden oder schlichtweg illegal sind. Dazu gehören gewalttätige oder herabwürdigende Inhalte sowie Kinderpornografie. Nicht-jugendfreies Material, das in Australien legal ist, fällt nicht unter das Pornografie-Einfuhrverbot, wie die Regierung betont.

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Viele westliche Länder scheinen wie Australien mit dem Schlagwort „Pornografie“ nicht erotische Inhalte per se zu meinen, sondern umschreiben damit verbotenes Material. Extreme Vorsicht ist bei Reisen in muslimische Staaten geboten. Das Auswärtige Amt warnt im Falle der Vereinigten Arabischen Emirate: „Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Titelseiten von Illustrierten können als Pornografie ausgelegt werden.“

Selbst Familienfotos können Problem werden

Bei diesem Thema sind die vorherrschenden Moralvorstellungen des Landes entscheidend. Urlauber sollten deshalb bei der Definition von „anstößig“ oder „verboten“ nie von ihren persönlichen Maßstäben ausgehen. Das gilt selbst für Reisen in die USA. Das Auswärtige Amt rät Eltern, ihre Kinder lieber nicht zu fotografieren, wenn die nicht vollständig bekleidet sind. „Kinderpornographie und –missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet“, warnt die Behörde. „Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend.“

Fazit: Reisende sollten sich vor dem Abflug immer genau darüber informieren, welche Produkte oder medialen Inhalte nicht ins Urlaubsland eingeführt werden dürfen. Dabei gilt es zu beachten: Unter das Pornografie-Verbot fallen gegebenenfalls nicht nur einschläge Magazine oder DVDs. Bei der Einreise können auch Handy, Tablet oder Laptop überprüft werden. Da sorgen dann womöglich völlig harmlose Erinnerungsfotos für eine Strafverfolgung im Ausland.

Quelle:
MarcoPolo.de

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